Appellfälle Syrien
Unterzeichner der Beirut-Damaskus-Erklärung zu Haftstrafen verurteilt
Anwar al-Bunni, Michel Kilo und Mahmoud ‘Issa sind im 'Adra-Gefängnis nahe Damaskus inhaftiert, seitdem sie in ungerechten und offenbar politisch motivierten Verfahren vor dem Strafgericht von Damaskus verurteilt worden sind. Bei allen drei Männern handelt es sich um gewaltlose politische Gefangene, die nur wegen der friedlichen Äußerung ihrer Überzeugungen in Haft sind. amnesty international fordert deshalb die sofortige und bedingungslose Freilassung von Anwar al-Bunni, Michel Kilo und Mahmoud `Issa.
Anwar al-Bunni, Michel Kilo und Mahmoud ‘Issa wurden Mitte Mai 2006 wegen ihrer Beteiligung an der Beirut-Damaskus-Erklärung festgenommen. Dies ist eine Petition, die von etwa 300 Syrern und Libanesen unterzeichnet wurde und die Normalisierung der Beziehungen zwischen ihren beiden Ländern fordert.
Anwar al-Bunni
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Anwar al-Bunni (c) privat
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Anwar al-Bunni, ein Rechtsanwalt und Vorstand des Syrischen Zentrums für Rechtsstudien und Forschung, wurde am 24. April 2007 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wegen „Verbreitung staatsgefährdender Falschinformationen“ (Art. 286 des syrischen Strafgesetzbuchs). Dieser Anklagepunkt bezieht sich auf den Fall von Muhammad Shaher Haysas, der im April 2006 vermutlich an den Folgen unmenschlicher Behandlung, möglicherweise auch Folter, in Haft gestorben ist. Anwar al Bunni forderte die syrischen Behörden auf, zu beweisen, dass Muhammad Shaher Haysas nicht an den Folgen von Folter und Misshandlung gestorben ist. Michel Kilo sowie Mahmoud ‘Issa wurden am 13. Mai 2007 zu drei Jahren Haft wegen „Schwächung des Nationalsgefühls“ (Art. 285) verurteilt. Michel Kilo wurde außerdem wegen „Anstachelung zu religiösem Unfrieden“ verurteilt (Art. 307). Alle drei Männer streiten die gegen sie erhobenen Vorwürfe ab.
Die drei hatten während der Verfahren nur ungenügenden Zugang zu ihren Rechtsanwälten. Berichten zufolge wiesen sowohl Anwar al-Bunni als auch Michel Kilo die Gerichtsurteile als politisch motiviert zurück. Laut Informationen von amnesty international weigerte sich Anwar al-Bunni, gegen die Gerichtsentscheidung Berufung einzulegen, die er zusammen mit dem Prozess als „höchst politisch und grobe Verletzung der Meinungs- und Redefreiheit“ betrachtete. In einer Stellungnahme, die von seinem Anwalt veröffentlicht wurde, betrachtete Anwar al-Bunni den Urteilsspruch als Bestätigung, dass von Syrien „die schlimmste Unterdrückung der Meinungs- und Redefreiheit“ ausginge. In seiner Stellungnahme dankte Anwar al-Bunni „jedem für seine Unterstützung, insbesondere denen, welche die Mühen der Beobachtung dieses politischen Prozesses auf sich nahmen." Michel Kilo soll, als er den Urteilsspruch am Ende seines Prozesses hörte, gesagt haben, dass „diese Entscheidung uns nicht kriminalisiert, sondern eher ein Verbrechen gegen uns ist.“
Die Haftbedingungen der drei Männer sind schlecht. Sie alle waren erniedrigender Behandlung und Isolationshaft ausgesetzt. Alle drei sind in Zellen mit mutmaßlichen oder verurteilten gewöhnlichen Straftätern statt mit politischen Gefangenen inhaftiert. Syrien verletzt damit seine Pflichten nach Artikel 8 der Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen. Anwar al-Bunni und Michel Kilo hatten zeitweise keine angemessene Schlafgelegenheit.
Vor seiner Verhaftung wurde Anwar al-Bunni zum Vorsitzenden eines von der EU finanzierten Menschenrechtszentrums in Damaskus ernannt, welches jedoch kurz nach seiner Eröffnung im März 2006 von den Behörden geschlossen wurde. Seit vielen Jahren setzt sich Anwar al-Bunni für politische Gefangene ein und spricht sich gegen Menschenrechtsverletzungen in Syrien aus. Offensichtlich als Folge seiner Menschenrechtsarbeit war er verschiedenen Formen von Schikanierung und Belästigung ausgesetzt. So wurde er im Jahr 2002 unter Einsatz von physischer Gewalt aus dem Obersten Staatssicherheitsgericht hinausgeworfen, als er als Verteidiger des gewaltlosen politischen Gefangenen `Aref Dalilah vor dem Gericht forderte, eine Untersuchung der von seinem Mandanten erhobenen Foltervorwürfe anzuordnen. Zudem wurden Disziplinarverfahren gegen Anwar al-Bunni durch die Anwaltskammer von Damaskus eröffnet und er wurde daran gehindert, das Land zu verlassen.
Während seiner Untersuchungshaft wurde Anwar al-Bunni am 31. Dezember 2006 von einem kriminellen Häftling angegriffen, der ihn mehrere Treppen hinunterstieß und ihn dann in Anwesenheit von Gefängniswärtern, die nicht zum Schutz von al-Bunni eingriffen, auf den Kopf schlug. Am 25. Januar 2007 schlugen Gefängniswärter Anwar al-Bunni heftig. Sie zwangen ihn, auf allen Vieren kriechen, und rasierten unter Anwendung von Gewalt seinen Kopf.
Michel Kilo
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Michel Kilo (c) privat
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Michel Kilo, ein prominenter bi-lingualer Schriftsteller und Journalist, war bereits von 1980 bis 1982 als gewaltloser politischer Gefangener für zweieinhalb Jahre in Haft. Er lebte mehrere Jahre im norddeutschen Münster, wo er studierte. Als Schriftsteller ist Michel Kilo wegen seiner intelligenten politischen Analysen und wegen seines humanistischen Ansatzes sehr angesehen. Er schrieb Artikel für eine Reihe arabischer Zeitungen, darunter an-Nahar, al-Hayat, as-Safir, al-Khaleej und al-Quds al-Arabi. Während seiner Untersuchungshaft wurde ihm am 29. August 2006 untersagt, die Beerdigung seiner Mutter zu besuchen. Dies steht im Gegensatz zur etablierten Praxis in Syrien, die Gefangenen erlaubt, an der Beerdigung ihrer Eltern teilzunehmen.
Mahmoud ‘Issa
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Mahmud `Issa (c) privat
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Mahmoud ‘Issa, ein Englischlehrer und Übersetzer, war zuvor zwischen 1992 und 2000 wegen Mitgliedschaft in der nicht genehmigten Partei für Kommunisitische Arbeit inhaftiert („CLP Communist Labour Party“). Nach seiner Festnahme im Mai 2006 wurde Mahmoud ‘Issa auf Kaution gemeinsam mit zwei anderen – Khalil Hussein und Suleiman al-Shummar – am 25. September 2006 wieder entlassen. Am 23. Oktober 2006 wurde Mahmoud ‘Issa jedoch erneut festgenommen.
Die Gefangenen der Beirut-Damaskus-Erklärung setzen sich weiterhin für die Verteidigung der Menschenrechte ein. Im März 2007 schickte Anwar al-Bunni im Namen mehrerer gewaltloser politischer Gefangener einen offenen Brief an den UN-Hochkommissar für Menschenrechte. Der Brief skizzierte eine große Bandbreite von Menschenrechtsanliegen in Syrien. Zudem sendete Anwar al-Bunni am 11. April 2007 ein Schreiben an den syrischen Präsidenten Bashar al-Assad, in dem er eine Untersuchung der Haftbedingungen forderte. Er wies in diesem Schreiben unter anderem darauf hin, dass 6000 Gefangene in ‘Adra routinemäßig Schlägen, Beleidigungen und Terror ausgesetzt seien und daran gehindert würden, ihre Zellen zu verlassen, fernzusehen und Radio zu hören.
Kurz nach der Verurteilung Anwar al-Bunnis wurde seine Frau Ragheda al-Bunni am 13. Mai 2007 von ihrer Arbeit als Staatsangestellte der Allgemeinen Gesellschaft für Straßentransport entlassen, offenbar wegen ihrer Beziehung zu Anwar al-Bunni. Die Genehmigung der Entlassung war von Syriens Premierminister Naji al-‘Otri unterzeichnet worden. amnesty international betrachtet die Entlassung als Teil der fortwährenden Schikane an Anwar al-Bunni in Form eines direkten Angriffs auf ein Familienmitglied. Die Entlassung stellt außerdem eine Diskriminierung dar, die auf einer unterstellten politischen Meinung basiert.
Empfohlene Aktionen
Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe, in denen Sie
- die sofortige und bedingungslose Freilassung von Anwar al-Bunni, Michel Kilo und Mahmoud `Issa fordern, weil sie offensichtlich nur aufgrund ihrer friedlichen Meinungsäußerungen und ihres Eintretens für mehr Demokratie und Menschenrechte in Syrien inhaftiert wurden.
- Ihre Sorge darüber äußern, dass die drei Männer nach Verfahren vor dem Strafgericht verurteilt wurden, die nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren entsprichen.
- die syrische Regierung auffordern, umgehend Reformen des Justizsystems einzuleiten, um sicher zu stellen, dass alle Gerichtsverfahren den internationalen Standards für faire Verfahren entsprechen.
- Ihre Sorge darüber äußern, dass Ragheda al-Bunni im Mai 2007 von ihrer Arbeit als Staatsangestellte der Allgemeinen Gesellschaft für Straßentransport entlassen wurde, offenbar wegen ihrer Beziehung zu Anwar al-Bunni.
- die syrische Regierung daran erinnern, dass die Entlassung von Ragheda al-Bunni eine fortwährende Schikane des Menschenrechtsverteidigers Anwar al-Bunni darstellt, in Form eines direkten Angriffs auf ein Familienmitglied. Die Entlassung stellt außerdem eine Diskriminierung dar, die auf einer unterstellten politischen Meinung basiert. Damit verletzt Syrien seine Menschenrechtsverpflichtungen nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politischer Rechte (ICCPR), insbesondere Artikel 22 (Freiheit der Vereinigung) und 26 (Diskriminierungsverbot), sowie Syriens Verpflichtungen nach Artikel 2 (Arbeit und Beschäftigung) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch an folgende Adressaten:
Staatspräsident
His Excellency President Bashar al-Assad
Presidential Palace
Abu Rummaneh
al-Rashid Street
Damaskus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Telefax: (00 963) 11-332 3410
Justizminister
His Excellency Muhammad al-Ghafari
Ministry of Justice, al-Nasr Street
Damaskus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Telefax: (00 963) 11 666 2460
Kopien an:
Botschaft der Arabischen Republik Syrien
S.E. Herrn Hussein Omran
Rauchstr. 25
10787 Berlin
(korrekte Anrede: Exzellenz)
Telefax: 030 – 5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de
Appellfälle Syrien: Unterzeichner der Damaskus-Erklärung zum Download als PDF
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